Die DiGA sinCephalea wurde vorübergehend aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen. Wir befinden uns derzeit mit dem BfArM im Gespräch und arbeiten darauf hin, dass die DiGA bald wieder verfügbar ist.

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KNAPPSCHAFT

Nachricht von KNAPPSCHAFT: Eine DiGA erhalten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Psychotherapeuten. Liegen bei Ihnen die vorgegeben Indikationen vor, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung (Muster 16) ausstellen. Diese können Sie anschließend bei uns einreichen. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, sind dem DiGA-Verzeichnis zu entnehmen. Sollten Sie sich bereits für unser Online-Kundenportal Meine KNAPPSCHAFT registriert haben, können Sie die Verordnung dort jederzeit an uns weiterleiten. Alternativ stehen Ihnen unser Kontaktformular oder natürlich auch die klassischen Wege (z. B. Geschäftsstelle vor Ort, Post) zur Verfügung.

Benötigen Sie Hilfe bei der Einreichung des Rezepts bei Ihrer Krankenversicherung?
Dann kontaktieren Sie uns.

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Kontakt:

Post-Adresse: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen

 

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Informationen: Falls Sie das Rezept auf dem Postweg oder per E-Mail an die Krankenversicherung senden, verwenden Sie dazu bitte das folgende Musteranschreiben.

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Fragen Sie Ihre private Krankenversicherung, ob und wie die Kosten für sinCephalea erstattet werden können. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

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