Nachricht von KNAPPSCHAFT: Eine DiGA erhalten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Psychotherapeuten. Liegen bei Ihnen die vorgegeben Indikationen vor, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung (Muster 16) ausstellen. Diese können Sie anschließend bei uns einreichen. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, sind dem DiGA-Verzeichnis zu entnehmen. Sollten Sie sich bereits für unser Online-Kundenportal Meine KNAPPSCHAFT registriert haben, können Sie die Verordnung dort jederzeit an uns weiterleiten. Alternativ stehen Ihnen unser Kontaktformular oder natürlich auch die klassischen Wege (z. B. Geschäftsstelle vor Ort, Post) zur Verfügung.
Benötigen Sie Hilfe bei der Einreichung des Rezepts bei Ihrer Krankenversicherung?
Dann kontaktieren Sie uns.
Post-Adresse: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen
Online form: Hier klicken
Informationen: Falls Sie das Rezept auf dem Postweg oder per E-Mail an die Krankenversicherung senden, verwenden Sie dazu bitte das folgende Musteranschreiben.
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