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Indikation: Migräne mit und ohne Aura (ICD-10 G43.0 und G43.1)
PZN: 18358966
Verordnungsdauer: 90 Tage (Folgeverordnung möglich)
Rezept: Muster 16 (DiGA wird budgetneutral verordnet)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, die zur Erkennung, Überwachung und Behandlung von bestimmten Erkrankungen verordnet werden können. Beim überwiegenden Anteil aller verordnungsfähigen DiGAs handelt es sich um Smartphone-Apps. Es gibt aber auch browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Nutzung auf klassischen Desktop-PCs. Voraussetzung für die Zulassung als DiGA ist der Nachweis eines positiven Versorgungseffekts im Rahmen von klinischen Studien (RCT). Weiterhin muss die Anwendung bestimmte Anforderungen an die Sicherheit, die Funktionstauglichkeit, den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft werden. Das BfArM pflegt ein öffentliches DiGA-Verzeichnis in dem alle erfolgreich geprüften und verordnungsfähigen DiGAs mit aktuellen Informationen, etwa zur Zulassungsstudie, gelistet sind.
Alle durch das BfArM zugelassenen Anwendungen werden im DiGA-Verzeichnis gelistet. Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.
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